+3

Wahlunterstützung für mehr als eine Kleinpartei ermöglichen


Das Strafgesetzbuch definiert es nach §108d in Verbindung mit §107a als strafbar, Unterstützerunterschriften für mehr als eine kleine Partei zu leisten, damit diese an einer Wahl teilnehmen kann.

Würde jemand aber den Wunsch haben, z.B. sowohl die kleine Partei A als auch die kleine Partei B bei der Wahl als Teilnehmer teilnehmen zu sehen, kann er/sie dies momentan nicht persönlich unterstützen.

Diese Tatsache ist demokratiefeindlich, der einzige Sinn, der sich in diesem Umstand erkennen lässt, ist "den Club der etablierten Parteien möglichst geschlossen zu halten".

Dieser Straftatbestand (!) ist abzuschaffen, und die Möglichkeit zu ermöglichen, für eine beliebige Anzahl kleiner Parteien Unterstützungsunterschriften zu leisten.


Diskussionen

  • don_bodo ist dafür
    +2

    nach kurzem Nachlesen an dieser Stelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/107a.html erfährt man, dass es sich in einem solchen Fall doch tatsächlich um WAHLFÄLSCHUNG handelt.

    die eigentiche Änderung müsste allerdings in diesem Paragraphen: http://dejure.org/gesetze/StGB/108d.html stattfinden, in dem die Unterstützerunterschrift der Wahl gleichgestellt wird.

    Darin ist aber kein wahlrechtlicher Sinn zu erkennen, eher ein geschicktes Versteck für eine demokratieeinschränkende Klausel.

  • in einer kürzlich geführten Diskussion kam das Argument auf, dass dann ja die Kleinstparteien wie Pilze aus dem Boden schiessen würden, und damit die Demokratische Struktur aufgeweicht würde. Das halte ich für unwahrscheinlich, es braucht schon eine gewisse Ernsthaftigkeit und Durchhaltevermögen um eine Partei zu gründen und am Leben zu halten, geschweige denn politische arbeit zu verrichten. Ich habe eher das Gefühl, dass hier die Zeit der Weimarer Republik als schlechtes Beispiel herangezogen wird, ohne darauf zu achten, dass sich die Rahmenumstände mittlerweile massiv verändert haben.

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.